Die Pfändung von Kindergeld

Kindergeld ist durch das höchstpersönliche Pfändungsprivileg von einem Dritten nicht pfändbar. Kindergeld stellt kein Einkommen i. S. v. § 850c Abs. 4 ZPO dar. Das gilt auch dann, wenn das Kind erste unterhaltsberechtigte Person im Sinne des § 850c Abs. 1 ZPO ist.1 Kindergeld kann jedoch von einem Kind, welches bei der Kindergeldfestsetzung mit berücksichtigt wurde, gepfändet werden. 

Fazit: Es kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden. Paragraf 54 Abs. 5 SGB...


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