Das P-Konto-Monatsanfangsproblem, Pfändungsfreier Betrag, Übertrag, Erhöhungsbeträge, Nachzahlungen beim P-Konto

Pfändungsfreier Betrag und Verfügung des Schuldners über sein Guthaben:


Wird Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto des Schuldners gepfändet, kann der Schuldner gem. § 899 ZPO jeweils bis zum Ende des Kalendermonats aus dem Guthaben über einen Betrag verfügen, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Abs., 1, 4 ZPO auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt; insoweit wird das Guthaben nicht von der Pfändung erfasst.
 

Dies gilt auch, wenn Guthaben auf einem...


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