Die Pfändung von rückständigem Unterhalt, Verwirkung, Zinsen

Kurz und knapp an einem Beispiel erklärt: Die Mandantin kommt in die Kanzlei und möchte 75.000 EUR Unterhalt vom Vater ihres Kindes haben. Der Kindesunterhaltstitel ist 18 Jahre alt und wurde nie vollstreckt und nie anderweitig angemahnt. Die Mandantin braucht aber nun ein Auto und möchte, dass die Kanzlei aus dem Titel vollstreckt. Geht das?
 

Lösung: Unterhaltsforderungen verjähren bereits in drei Jahren, das steht in § 197 i. V. m. § 195 BGB. Unterhaltsforderungen können aber bereits nach...


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