Die Pfändung von Pflegegeld

Pflegekinder sind von Pflegeeltern aufgenommene Kinder, die sie als so genannte „Erziehungsstelle" im Rahmen der Jugendhilfe bei sich aufnehmen. Es können aber auch ältere Pflegepersonen aufgenommen werden. Der Anspruch auf Pflegegeld setzt gem. § 64 Abs. 5 SGB XII voraus, dass der Pflegebedürftige und die sorgeberechtigten „Neu-Eltern" mit dem Pflegegeld den Umfang der Pflegebedürftigen in entsprechend erforderlicher Weise sicherstellen. Darunter fällt die erforderliche Pflege, Unterbringung,...


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