Es pfänden mehrere Gläubiger, bevorrechtigter Bereich Unterhaltsgläubiger, Arbeitslohngläubiger, mit Berechnungsbeispielen 2023

Die Rangverhältnisse mehrerer Unterhaltsberechtigter sind im § 850d Abs. 2 ZPO geregelt. Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag Rangverhältnisse festsetzen und ändern. Es kann anordnen, dass mehrere gleichzeitige Unterhaltsgläubiger mit rückwirkender Wirkung gleichrangig zu behandeln sind. Jedoch bedeutet eine gleichmäßige Befriedigung gleichstehender Unterhaltsberechtigter nicht die unbedingte Berücksichtigung nach Köpfen. Das Vollstreckungsgericht kann auch eine Verteilung des verfügbaren...


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